Datenschutz im Reisebüro mit Fachkundenachweis
Mit dieser Schulung erhalten Sie eine Einführung in die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach EU-DSGVO.
Darüber hinaus werden Ihnen Methoden vermittelt, die für einen externen Datenschutzbeauftragten zur Umsetzung eines Audits notwendig sind. Mit diesen Kenntnissen erwerben Sie die erforderliche Fachkunde für die Ausübung der Tätigkeit als betrieblicher und externer Datenschutzbeauftragter im Reisebüro.
Rechtsgrundlage
- Pflichten der Unternehmen
- Nationaler und internationaler Datenschutz
- Rechtliche Konsequenzen & Strafen
- Rechte der Betroffenen, Arbeitnehmerdatenschutz
- Anforderungen und Pflichten an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
– Bestellung, Aufgaben und Folgemaßnahmen Anforderungen und Pflichten des externe DSB
– Vertragsgestaltung und Haftung
– Grundlagen eines Datenschutzaudits, Planung und Vorbereitung, Durchführung eines Audits, Auswertung und Analyse
– Folgemaßnahmen & Zertifizierung - Die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
– Neue Anforderungen Marktstandortprinzip
– Privacy-by-Design / -Default
– Die „neue“ Rolle des Datenschutzbeauftragten
– Haftung & Sanktionen
– Die neue Rolle der Aufsichtsbehörden
Datenschutz in der Praxis
- Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
– Verfahrensverzeichnisse
– Die ersten 100 Tage als Datenschutzbeauftragter
– Quellen & Vorlagen - Der externe Datenschutzbeauftragte
– Praxisbeispiele & Handlungsempfehlungen
– Tools & Hilfsmittel
– Vorabkontrollen
– Datenschutzmanagement
– Praxisbeispiele & Informationsquellen - Kontrollpflichten des Datenschutzbeauftragten
- Dokumentationspflichten des Datenschutzbeauftragten
- Die Datenschutz Folgeabschätzung
- Auftragsverarbeitung
- Auftragskontrolle
- Verhalten bei Datenpannen
Tagesschulung 9:00 Uhr – 17:00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 360,00 Euro (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und beinhaltet die Teilnahme an der Schulung, Schulungsunterlagen und Verpflegung.
Die Gebühr ist per Überweisung vor Beginn der Schulung zu bezahlen.
Die Kosten für Übernachtung und individuelle Anreise der Teilnehmer trägt das anmeldende Unternehmen.